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Was genau ist eine
psychologische Beratung?  

Grundsätzlich unterscheidet man in der Psychologie zwischen „Psychologischer Beratung“ und „Psychotherapie“.

Die Psychotherapie bietet Hilfe bei Krankheit und echten Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen unter anderem Wahrnehmungsstörungen, schwere Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Sucht- und Zwangserkrankungen. 

 

Die Psychologische Beratung bietet Hilfe bei psychischen Belastungen, die gesunde Menschen erleben können, wie beispielsweise Beziehungskonflikte, Schwierigkeiten mit dem Selbstwert, Problemen in der Partnerschaft oder Schwierigkeiten in der Erziehung von Kindern, im Beruf oder sozialen Umfeld, aber auch schwere Lebenskrisen wie Tod, Missbrauch oder Kriseninterventionen werden nicht zu psychischen Störungen gezählt.

 

Daher wird die Behandlung dieser Bereiche in der Regel nicht als „Psychotherapie“, sondern als „psychologische Beratung“ bezeichnet. 

Nur wenn bei schweren psychischen Belastungen nicht zeitgerecht mittels Psychologischer Beratung eingegriffen wird, kann daraus eine echter Erkrankung entstehen diese kann dann mit einer Psychotherapie behandelt werden.

 

Die Kosten für eine Psychologische Beratung werden leider (noch) nicht von der Krankenkasse übernommen. 

Wer darf in Österreich „Psychologisch Beraten“?

Der Psychologe/in, der Psychiater/in, der Psychotherapeut/in, der Lebens- u. Sozialberater/in (LSB)  

 

"Lebens- und Sozialberatung" (LSB) oder die neue Bezeichnung dafür der "Dipl. psychosozialer Berater" er ist ein österreichisches Spezifikum. Es handelt sich um ein sogenanntes gebundenes Gewerbe, d.h. die Ausbildung dafür und die Ausübung sind zum Unterschied zum sogenannten „freien Gewerbe“, etwa jenes der Energetiker, gesetzlich streng geregelt. 

Der „LSB-Neu“ braucht eine mindestens sechs semestrige Ausbildung (180 ECTS), 4500 Stunden Ausbildungszeitraum (Unterricht, Selbststudium, Supervision, Peergroups und supervidierte Praxiszeiten). 


Nach Diplomarbeit und einer Prüfung vor einer Fachkommission ist eine individuelle Befähigung möglich und damit die gewerbliche Ausübung erlaubt.

 

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